Fahnenmasten

Aus der Entfernung ein Wegweiser und aus der Nähe ein Statussymbol – Mobile und feste Fahnenmasten mit und ohne Ausleger finden Sie bei uns.

Wählen Sie einfach zwischen unseren drei Hauptkategorien die Mastart aus, legen Sie die gewünschte Höhe fest und fügen Sie die passende Bodenlösung hinzu. 

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Häufig gestellte Fragen von unseren Kunden

Welche Masthöhe empfehlen wir?
Die Fahnen sollten idealerweise nicht länger als 50 % der Masthöhe sein und auch nicht wesentlich kürzer. (z.B. 8 m Masthöhe = Fahne 150 x 400 cm)
Wo stelle ich den Mast auf?
Der Fahnenmast sollte im Idealfall min. 1 m niedriger sein als ein unmittelbar dahinter liegendes Gebäude oder deutlich höher abschließen. Je weiter ein Mast vom Objekt entfernt ist, desto länger kann die Masthöhe gewählt werden.
Welchen Abstand sollten die Masten voneinander haben?
Als grobe Richtlinie für den Abstand mehrerer Masten zueinander gilt: 
Fahnen- bzw. Auslegerbreite x 2 + 20 cm
Kopf einziehen? 
Nein! Die Fahnenunterkante sollte min. 3 m Abstand vom Boden haben. Standortabhängig ist die gesetzliche Durch-fahrtshöhe von 4,5 m zu beachten.
Basiswissen: 
Als Faustformel für das Fundament gilt: 10% der Masthöhe über Flur in Länge und Breite. Eventuell vorhandene, regional unterschiedliche kommunale Vorschriften sind zu prüfen und zu beachten.

Benötige ich eine Genehmigung für die Aufstellung eines Fahnenmastes?
Die Aufstellung eines Fahnenmastes ist bundeslandspezifisch und kommunal unterschiedlich geregelt. Bitte berücksichtigen Sie auch den Zusammenhang mit Werbeanlagen.
Wie muss das Fundament beschaffen sein?
In Abhängigkeit von Standort und Masttyp sind Betonqualität und Bewehrung auszuwählen. Faustformel für die Größe des Fundaments: 10 % der Masthöhe über Flur in L, B und T.
Was ist die DIN EN 1991-1-4 ?
Dies ist die Europäische Norm für Windlasten und inhaltlich identisch mit der deutschen Vorgängernorm DIN 1055.
Was ist die DIN 1055?
Deutsche Norm zur Berechnung von Windlasten. Mehr Infos u. a. auch auf https://de.wikipedia.org/wiki/Windlast. In ihr werden die Belastungen/Kräfte, die auf Fahne und Mast wirken, rechnerisch festgelegt. Diese Berechnungen sind spezifisch für den jeweiligen Aufstellungsort des Mastes durchzuführen, aufgrund verschiedener Windzonen und Geländekategorien. Wir verfügen über ein spezielles EDV-gestütztes Statikprogramm, das es ermöglicht, für jeden Standort in Deutschland die notwendigen Berechnungen in kürzester Zeit vorzunehmen und den jeweils passenden Mast auszuwählen.

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Was ist der optimale Mastdurchmesser?
Die Auswahl sollte nach optischen und statischen Gegebenheiten erfolgen. Je größer der Mastdurchmesser, um so statisch belastbarer ist der Mast. Der Mastdurchmesser geht mit seinem Quadrat in die statischen Berechnungen ein.
Bis zu welcher Windstärke wird der statische Nachweis für beflaggte und unbeflaggte Masten erbracht?
Der statische Leistungsnachweis für Masten geht bei unbeflaggten Masten bis Bft 12 (Orkan) und bei beflaggten Masten mit Normgröße bis Bft 8 (stürmischer Wind). Zur Materialschonung der Fahnen und Masten sowie zur Sicherheit der ausführenden Mitarbeiter ist das Einholen der Fahnen bereits vor Bft 8 sinnvoll. TIPP: Informationen und Sturmwarnungen erhalten Sie z.B. unter www.dwd.de .
Wie tief reicht der Mast bei der Montage in eine Bodenhalterung?
Bei Standardmasten 0,7 m.
Was heißt GS-geprüft?
GS bedeutet: geprüfte Sicherheit. Dadurch wird die sichere Funktion der Fahnenmasten garantiert. Wir arbeiten zur qualitativen Weiterentwicklung eng mit dem TÜV Rheinland zusammen. Fast alle Fahnenmasten tragen das Etikett „TÜV, GS geprüfte Sicherheit“.
Warum ist für Sonderanwendungen eine statische Berechnung erforderlich?
Weil unsere statischen Berechnungen für Standardanwendungen erfolgt sind. Bei Sonderanwendungen wird eine zusätzliche, auf die Besonderheiten abgestimmte Berechnung benötigt. 
Alle Angaben ohne Gewähr.